Urlaub von der Pflege

Urlaub von der Pflege

Ein Grossteil der Pflegebedürftigen, die Zuhause gepflegt werden, werden von ihren Angehörigen gepflegt und nicht von einem Pflegedienst. Da die Pflege eines geliebten Menschen nicht nur mental, sondern auch körperlich eine grosse Anstrengung darstellt, ist es sehr wichtig sich ab und an eine Auszeit zu gönnen. Doch das fällt vielen schwer, denn ihre Lieben in fremde Hände zu geben und nicht genau zu wissen, ob es ihnen gut geht, ist für viele ein unschönes Gefühl. Doch zum Glück gibt es auch die Möglichkeit mit seinem pflegebedürftigen Angehörigen in den Urlaub zu fahren und zwar in ein Pflegehotel.

Das Pflegehotel – nicht nur in der Schweiz

Die Zahl an Pflegehotels wächst und wächst und das nicht nur in der Schweiz. Sondern auch in den Niederlanden, Spanien oder in Deutschland. Auch die Regionen sind sehr vielfältig, ob idyllisch in den Bergen oder direkt am Meer. Bei der Wahl des Urlaubsortes sollte auf jeden Fall beachtet werden, dass sowohl dem Angehörigen als auch dem Pflegebedürftigen das Klima gut tut. Denn ist es beispielsweise zu heiss oder liegt das Hotel in den Bergen, kann es dem Kreislauf nicht gut bekommen und der Urlaub ist alles andere als erholsam. Noch wichtiger als der Urlaubsort ist natürlich das Pflegehotel an sich. Oft schwanken die Leistungen dieser Hotels sehr stark und daher gilt es sich vorher ausgiebig zu informieren. In der Regel sind die Hotels aber sehr gut auf die Bedürfnisse von Pflegebedürftigen eingestellt. Sie sind barrierefrei gestaltet, verfügen über automatisch öffnende Türen, höhenverstellbare Tische, absenkbare Betten, Fahrstühle und manchmal sogar Poollifte. Auf Wunsch stehen oftmals auch Pflegebettrahmen, Personenlifter, Bettaufrichter, Rollatoren und Elektro-Rollstühle zur Verfügung. Die Pflege erfolgt durch einen hauseigenen ambulanten Dienst oder durch Kooperationen mit ambulanten Diensten in der Umgebung. Empfehlenswert ist es auf jeden Fall sich vorher mit dem örtlichen Pflegepersonal in Verbindung zu setzen, um die Bedürfnisse des Pflegebedürftigen und die pflegerischen Leistungen zu besprechen, so dass zu Beginn des Urlaubs bereits alles geregelt ist.

Werden die Kosten übernommen?

Der Aufenthalt in einem Pflegehotel ist mit der Verhinderungspflege gleich zu setzen. Unter Verhinderungspflege wird verstanden, dass der Pflegebedürftige aufgrund eines Urlaubes oder Krankheit des pflegenden Angehörigen woanders oder durch einen ambulanten Dienst gepflegt werden muss. Im Pflegehotel ist der Pflegebedürftige ebenfalls zur Pflege untergebracht, nur mit dem grossen Vorteil, dass er dort auch Urlaub machen kann. Somit wird von der Pflegekasse ein Zuschuss von bis zu 1.550€ für maximal 28 Tage gewährt.

Natürlich soll dies nicht bedeuten, dass alle pflegenden Angehörigen dank der Pflegehotels nun nicht mehr allein in den Urlaub fahren dürfen. Es besteht immer noch die Möglichkeit seinen lieben Angehörigen in einem Pflegeheim unterzubringen oder einen ambulanten Dienst zu engagieren. Auf vielen Internetseiten, und so auch auf Pflege.de, finden Sie zahlreiche Anbieter und sicher auch einen passenden in Ihrer Nähe.

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